Reduzierung der Referendareinstellungen und Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt auf Grund enger finanzieller Rahmenbedingungen die Anzahl der Referendareinstellungen reduziert und weitere Maßnahmen zur Erreichung der haushaltsrechtlichen Zielvorgaben getroffen.

Konkret bedeutet das vor allem Folgendes:

  • Reduzierung der landesweiten Referendareinstellungen auf 100 Personen pro Monat bereits seit dem 01.07.2024
  • Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses um einen Monat durch Vorverlegung der mündlichen Prüfung in den 25. Monat nach Einstellung (statt des 26. Monats), beginnend ab den Dezemberklausuren 2024
  • Zahlung der Unterhaltsbeihilfe nur noch bis zum Tag des Bestehens (mündliche Prüfung) oder endgültigen Nichtbestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung (statt bis zum Monatsende).

Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln haben die reduzierten Einstellungszahlen zur Folge, dass die Wartezeit auf einen Einstellungsplatz derzeit auf über anderthalb Jahre angewachsen ist.

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Viele weitere Informationen - insbesondere rund um das 2. Staatsexamen - finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen im Bereich "Themen" (siehe Infobox).