Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von den Universitäten abgenommen und geht zu 30 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein. Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt und geht zu 70 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein.