Im Land Nordrhein-Westfalen sind einige Angelegenheiten bei bestimmten Oberlandesgerichten
konzentriert.
Bei dem Oberlandesgericht Köln sind für das ganze Land konzentriert (sofern nicht anders angegeben):
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- Ansprüche aus Veröffentlichungen
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
- Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- Notarsachen
- Schiedsrichterliche Angelegenheiten
- Landwirtschaftssachen – für die OLG-Bezirke Düsseldorf und Köln
- In Binnenschifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtssachen ist das Oberlandesgericht Köln als Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffartsobergericht zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen
- des Schifffahrts- / Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort
(Amtsgericht Duisburg-Ruhrort) - des Schifffahrts- / Rheinschifffahrts- / Moselschifffahrtsgerichts St. Goar
(Amtsgericht St. Goar).
- des Schifffahrts- / Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort
Weitere Einzelheiten zu den Zuständigkeitskonzentrationen der Justiz des Landes NRW entnehmen Sie bitte der Verordnung über Zuständigkeiten in der Justiz:
Justizzuständigkeitsverordnung - JuZuVO vom 4. Dezember 2024