Anpassung der Gemeinsamen unterhaltsrechtlichen Leitlinien NRW 2025 an Erhöhung des Kindergeldes
Presseerklärung der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln

Die von den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln am 11.12.2024 gemeinsam veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 sind mit einem geänderten Anhang "Tabelle Zahlbeträge" versehen worden. Diese Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge.

Den Zahlbeträgen, die in der "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II der am 11.12.2024 veröffentlichten Leitlinien NRW aufgeführt waren, lag ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht worden. Die geänderte Zahlbetragstabelle berücksichtigt diese Kindergeldhöhe. Die Leitlinien selbst und ihr Anhang I (Düsseldorfer Tabelle) sind unverändert geblieben.

Die Leitlinien NRW für 2025 mit der geänderten "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II sind ab sofort auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln (siehe Link) abrufbar.

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf

Daniel Große-Kreul
Pressedezernent
Oberlandesgericht Hamm 

Philipp Prietze
Pressedezernent
Oberlandesgericht Köln